Das österreichische Datenschutzgesetz

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Das österreichische Datenschutzgesetz
Themengleiche Dokumente anzeigen

Beschreibung / Inhalt
Das Dokument befasst sich mit dem österreichischen Datenschutzgesetz und erklärt verschiedene Begriffe und Abkürzungen, die im Gesetz verwendet werden. Der Grundsatz des Datenschutzes wird erläutert und die Bedingungen für die Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten werden festgelegt. Jeder Auftraggeber muss sich im Datenverarbeitungsregister registrieren lassen und der Betroffene hat das Recht, zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert und verarbeitet werden und das Recht, falsche oder unzulässig ermittelte Daten zu korrigieren oder zu löschen. Das Dokument erklärt auch, dass der Datenschutz für juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht gilt.

Darüber hinaus enthält das Dokument Informationen über ENFOPOL, eine Arbeitsgruppe, die Vorschläge zur polizeilichen Zusammenarbeit in der EU erarbeitet. Die Arbeitsgruppe besteht aus nationalen Polizeireferatsleitern und erarbeitet technische Richtlinien und Standards. Die Arbeit der Arbeitsgruppe soll politische Entscheidungen in den Mitgliedstaaten vorbereiten und eine verbesserte Zusammenarbeit ermöglichen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen nicht widersprüchlich sein sollten, um eine effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Direkt das Referat aufrufen

Auszug aus Referat
Gesamtes Datenschutzreferat Das österreichische Datenschutzgesetz Im Datenschutzgesetz werden folgende Begriffe und Ablürzungen verwendet: DSG: Datenschutzgesetz Daten: auf einem Datenträger festgehaltene Angaben über bestimmte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit bestimmbare Betroffene (personenbezogene Daten); Auftraggeber: jeder Rechtsträger oder jedes Organ einer Gebietskörperschaft, von dem Daten selbst oder unter Heranziehung von Dienstleistern automationsunterstützt verarbeitet werden; Betroffener: jede vom Auftraggeber verschiedene natürliche oder juristische Person oder Personengemeinschaft, deren Daten verwendet werden; juristische Personen des öffentlichen Rechts und ihre Organe gelten bei der Besorgung behördlicher Aufgaben nicht als Betroffene; Dienstleister: jeder Rechtsträger oder jedes Organ einer Gebietskörperschaft, von dem Daten für einen Auftraggeber im Rahmen eines solchen Auftrages verwendet werden, dessen wesentlicher Inhalt die automationsunterstützte Verarbeitung dieser Daten ist; Datenverarbeitung: der Ablauf von Verarbeitungsschritten, die zur Erreichung eines inhaltlich bestimmten Ergebnisses (Zweckes) geordnet sind und zur Gänze oder auch nur teilweise automationsunterstützt, also maschinell und programmgesteuert erfolgen, wobei die Auswählbarkeit von personenbezogenen Daten aus der Gesamtmenge der gespeicherten Daten nach mindestens einem Merkmal in der jeweils eingesetzten Maschinen- und Programmausstattung vorgesehen ist; Ermitteln von Daten: ...
Direkt das Referat aufrufen

Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
7492
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
Diese Hausaufgabe wurde bislang noch nicht bewertet.
Zurück