Ehe und Scheidungsrecht

Schlagwörter:
Ehe, Verlobung, Eheverbot, Schlüsselgewalt, Kreditschulden, Referat, Hausaufgabe, Ehe und Scheidungsrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument befasst sich mit verschiedenen Aspekten rund um die Ehe. Es beginnt mit einer Definition der Ehe als lebenslange und umfassende Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts. Es werden auch kinderlose Ehen als gültig anerkannt. Anschließend wird erklärt, dass eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft grundsätzlich keine Rechtsbeziehung darstellt und dass die gesetzlichen Bestimmungen der Ehe auf eine solche Gemeinschaft nicht anwendbar sind. Kinder aus einer solchen Verbindung sind nach beiden Elternteilen erbberechtigt.

Es folgt eine Beschreibung der Verlobung als Vorvertrag zur Eheschließung. Es wird erläutert, dass beide Partner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht haben und dass die Auflösung einer Verlobung mit geringeren Schwierigkeiten verbunden ist als eine spätere Scheidung. Wenn die Verlobung in die Brüche geht, kann der schuldlose Teil Schenkungen an den anderen Partner widerrufen und hat Anspruch auf Ersatzansprüche bei Verlöbnisbruch. Es wird auch erläutert, dass Heiratsausstattung eine Elternpflicht ist und wer dafür bezahlen muss.

Weitere Themen des Dokuments sind die Ehefähigkeit und Eheverbote, die verschiedenen Arten der Heirat, die Namenswahl und das Rechtsverhältnis der Ehepartner. Es wird auch erklärt, was bei der Endigung der Ehe, sei es durch Tod, Nichtigkeit, Aufhebung oder Scheidung, zu beachten ist und welche Folgen dies hat, insbesondere in Bezug auf Schulden und Kinder.

Insgesamt gibt das Dokument einen umfassenden Überblick über verschiedene Aspekte rund um die Ehe und gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen. Es ist jedoch zu beachten, dass die gesetzlichen Bestimmungen in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein können.
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Auszug aus Referat
Inhaltsverzeichnis Begriff der Ehe Gemeinschaft ohne Ehering Beginn der Ehe Verlobung Wenn die Verlobung in die Brüche geht Heiratsausstattung ist Elternpflicht Elterliches Eheverbot Die Form der Eheschließung Zuständigkeit des Standesamtes Welche Urkunden braucht man zum Heiraten Voraussetzungen der Eheschließung Ehefähigkeit Eheverbote Die Heirat Arten der Heirat Heirat und Namenswahl Gleichberechtigte Eltern Rechtsverhältnis der Ehe Rechte und Pflichten Schlüsselgewalt Gütertrennung Vermögensaufstellung Endigung der Ehe Tod Nichtigkeit Aufhebung Scheidung Schulden und Scheidung Folgen der gerichtlichen Auflösung einer Ehe Folgen der Scheidung Folgen jeder gerichtlichen Auflösung der Ehe Kreditschulden Kinder Unterhalt Begriff der Ehe Die Ehe ist die von Rechts wegen bestehende lebenslange und umfassende Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts. Sie umfaßt die Bereitschaft der Ehegatten, sich gegenseitigen Beistand zu leisten, und in der Regel auch den Willen, Kinder zu zeugen und sie zu erziehen. Jedoch sind auch kinderlose Ehen voll gültig. In wenigen Fällen behandelt das Gesetz eine eheähnliche Gemeinschaft (zwischen Lebensgefährten) wie eine Ehe, z.B. im Mietrecht, im Sozialrecht. Gemeinschaft ohne Ehering In keinem der insgesamt 1502 Paragraphen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches finden sich die Begriffe Lebensgefährte oder Lebensgefährtin. Wer also etwas über die Rechtsstellung der Lebensgefährten wissen will, darf nicht im ABGB ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
6767
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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