Judenverfolgung im 3. Reich 1933-1945

Schlagwörter:
Juden, Shoa, Hitler, Holocaust, Judenverfolgung, Auschwitz, Referat, Hausaufgabe, Judenverfolgung im 3. Reich 1933-1945
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument behandelt die systematische Verfolgung und Ermordung von Juden im nationalsozialistischen Deutschland von 1933 bis 1945. In chronologischer Reihenfolge werden Maßnahmen und Gesetze aufgeführt, die diskriminierend und zunehmend gewalttätig gegenüber Juden waren. Die Liste endet mit einer Aufzählung von Orten und geschätzten Todeszahlen der Judenvernichtung.

Zu Beginn werden beispielsweise Beamte „nichtarischer Abstammung“ in den vorzeitigen Ruhestand geschickt, Juden dürfen keine Kassenärzte mehr sein und für jüdische Studenten wird ein Numerus clausus eingeführt. Es folgen weitere Verbote und Ausgrenzungen, wie das Schriftleitergesetz (1933), Nürnberger Gesetze (1935) und eine Kennzeichnungspflicht für Juden durch einen gelben Davidstern auf der Kleidung (1941).

Spätestens mit der Wannsee-Konferenz im Januar 1942 wurde die „Endlösung“ beschlossen, die systematische Ermordung aller Juden in Europa. Gaskammern und Konzentrationslager wie Belzec, Sobibor, Treblinka, Majdanek und Auschwitz-Birkenau wurden eingerichtet und Millionen von Juden wurden ermordet. Die Liste gibt geschätzte Todeszahlen von bis zu 7.000.000 Juden in ganz Europa an.

Das Dokument betont auch den Krieg allgemein, der 55 Millionen Tote forderte, und beschreibt einige Maßnahmen wie die Einführung von Ausgangssperren und Sondersteuern, die nur Juden betrafen. Die zunehmende Unterdrückung und Völkermord an Juden während dieser Zeit war eine der schlimmsten Gräueltaten der modernen Geschichte.
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Auszug aus Referat
Judenverfolgung im 3. Reich 1933-1945 7. April 1933: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums: Beamte nichtarischer Abstammung werden in den Ruhestand versetzt, allerings mit Pension. Hindenburgs Einspruch bewirkt eine Minderungsklausel:Nichtarier die bereits am 1.August 1914 Beamte gewesen waren, die im Weltkrieg an der Front gekämpft oder deren Vater oder Söhne im Krieg gefallen waren, sind vorläufig ausgenommen. 22. April 1933: Juden dürfen keine Kassenärzte mehr sein. 25. April 1933: Für jüdische Studenten wird ein Numerus clausus eingeführt. 28. April 1933: Juden dürfen nicht mehr Gerichtsassessoren werden. 4. Mai 1933: Jüdische Honorarprofessoren, Privatdozenten und Notare müssen ihre Tätigkeit einstellen. 6. Mai 1933: Jüdische Steuerberater werden nicht mehr zugelassen. Oktober 1933: Schriftleitergesetz: Kein Jude oder mit einer Jüdin verheirateter Arier darf mehr Redakteur oder ständiger Mitarbeiter von Zeitungen und Zeitschriften sein. 21. Mai 1935: In der Wehrmacht darf kein Jude als Vorgesetzter dienen. 15.Sep. 1935: Nürnberger Gesetze: Nur der Reichsbürger darf volle politische Rechte besitzen. Nur Arier können Reichsbürger sein. Das Blutschutzgesetz verbot Eheschließung etc. zwischen Juden und Personen deutschen oder artverwandten Blutes. Sexuelle Beziehungen wurden als Rassenschande unter Strafe gestellt. Als Volljude galt jeder, der drei oder mehr jüdische Großeltern hatte. 1936-1938: Neue Anordnungen, Verbote und Gesetze erlassen: Juden durften ...
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Autor:
Kategorie:
Geschichte
Anzahl Wörter:
683
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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