Die Vollmachten im Unternehmen

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Die Vollmachten im Unternehmen
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit zwei wesentlichen Themen. Zum einen geht es um Vollmachten im Unternehmen und zum anderen um gewerblichen Rechtsschutz. Unter Punkt 1.1 werden die Gründe für die Einteilung von Vollmachten erläutert und Beispiele genannt. Es wird erklärt, dass Vollmachten auch an Personen außerhalb des Unternehmens erteilt werden können. Der Punkt 1.2 beschäftigt sich mit der Prokura, die als umfangreichste Vollmacht gilt. Dort werden der Umfang und die gesetzlichen Beschränkungen beschrieben, die für Prokuristen gelten. Weiterhin werden die Arten der Prokura erläutert. Unter Punkt 1.3 wird die Handlungsvollmacht behandelt, deren Umfang im Vergleich zur Prokura eingeschränkt ist. Auch hier werden die Arten der Handlungsvollmacht beschrieben.

Das zweite Thema, der gewerbliche Rechtsschutz, beginnt unter Punkt 2.2 und beschreibt den Patentbegriff und die verschiedenen Patentarten. Es werden Einschränkungen genannt, für welche Erfindungen Patente nicht erteilt werden. Auch das Patentverfahren wird erläutert. Unter Punkt 2.3 geht es um Muster- und Modellschutz und wie dieser Hinterlegt und registriert wird. Dort wird auch die Schutzfrist genannt. Punkt 2.4 behandelt den Markenschutz und gibt eine Definition für den Begriff „Marken“.

Das Dokument ist sehr informativ zu beiden Themen und bietet eine gute Basis für das Verständnis von Vollmachten im Unternehmen und gewerblichem Rechtsschutz. Es werden verschiedene Begriffe und Einschränkungen aufgeführt, die wichtig sind, um die rechtliche Seite von Unternehmen und Erfindungen besser zu verstehen.
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Auszug aus Referat
1. Die Vollmachten im Unternehmen 1.1 übersicht 1. Gründe für die Einteilung von Vollmachten Ein Unternehmer erteilt Vollmachten, wenn die geschäftsführenden Gesellschafter nicht alle Aktivitäten selbst wahrnehmen wollen oder können. Beispiele: Vollmacht, zu verkaufen, zu kassieren, einzukaufen,Kredit aufzunehmen etc. Vollmachten können auch an Personen erteilt werden, die nicht Dienstnehmer des Unternehmens sind (z.B. an die Ehefrau eines Gesellschafters etc.). 2. Arten der Vollmacht Das Handelsgesetzbuch sieht Vollmachten vor, die sich nach dem Umfang und nach der Art der Vollmachterteilung unterschieden: 1.2 Die Prokura 1.2.1 Umfang der Prokura Die Prokura ist die umfangreichste Vollmacht. Sie ermächtigt den Prokuristen, alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäfte und Rechtshandlungen zu tätigen, die der Betrieb irgendeines Handelsgeschäftes mit sich bringt. Das heißt, ein Prokurist kann Waren und Wertpapiere kaufen und verkaufen, Angestellte und Arbeiter aufnehmen und Dienstverträge auflösen, Kredite aufnehmen und das Unternehmen bei Gericht vertreten etc. Der Prokurist unterliegt jedoch folgenden gesetzlichen Beschränkungen: Er darf nicht Grundstücke belasten oder veräußern, die Unternehmung auflösen oder verkaufen, einen Prokuristen bestellen oder die Prokura übertragen, Anmeldungen zum Firmenbuch zeichnen, Inventarium und Bilanz unterschreiben. Es ist wohl im Innenverhältnis möglich, die Geschäfte des Prokuristen durch Weisungen weiter einzuschränken, z. B. ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1820
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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