Individualarbeitsrecht

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Individualarbeitsrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument befasst sich mit dem Arbeitsrecht aus Sicht der Arbeitnehmer. Im Individualarbeitsrecht wird näher auf die Definition von Arbeitnehmern eingegangen und es werden vier Gruppen unterschieden: Lehrlinge, Angestellte, Arbeiter und Heimarbeiter. Der Arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es wird auf die Entgeltzahlungspflicht, Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sowie die Schadenshaftung des Arbeitnehmers eingegangen. Eine wichtige Thematik ist ebenfalls der Urlaub des Arbeitnehmers, dessen Anspruch auf 30 Werktage im Jahr festgelegt ist, jedoch nach einer Dienstzeit von 25 Jahren auf 36 Werktage ansteigt. Es wird ebenfalls auf die Schadenshaftung der Arbeitnehmer eingegangen, die im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz geregelt ist. Zudem werden die Rechte und Pflichten von Lehrlingen ausführlich besprochen. Es gibt spezielle Gesetze und Verordnungen, die Lehrlinge betreffen, aber auch generelle arbeitsrechtliche Vorschriften, die auch für Lehrlinge gelten.
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Auszug aus Referat
WBRS-MATURAFRAGE (5. JAHRGANG) Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer; es wurde vorwiegend zu ihrem Schutz geschaffen. 1 Individualarbeitsrecht 1.1 Wer ist Arbeitnehmer? Arbeitnehmer ist, wer sich vertraglich zur Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet und diese Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verrichtet. Man unterscheidet: Man kann die Arbeitnehmer also in vier große Gruppen einteilen: 1.1.1 Lehrlinge Lehrlinge sind Personen, die einen Lehrberuf bei einem Lehrberechtigten erlernen. 1.1.2 Angestellte Angestellte sind Arbeitnehmer, auf deren Rechtsverhältnis das Angestelltengesetz, Gutsangestelltengesetz oder Journalistengesetz zur Anwendung kommt. Darunter versteht man alle Personen, die kaufmännische oder höhere nichtkaufmännische Dienste oder Kanzleiarbeiten verrichten. 1.1.3 Arbeiter Arbeiter sind Personen, die keine Angestelltentätigkeit verrichten, für die also das Angestelltenrecht nicht gilt. 1.1.4 Heimarbeiter Heimarbeiter sind keine Angestellten, weil sie zwar wirtschaftlich, nicht aber persönlich vom Auftraggeber abhängig sind (keine Eingliederung in die Betriebsorganisation). 1.2 Der Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag ist der Vertrag, mit dem sich jemand zur Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet (auf unbestimmte Zeit oder zeitlich begrenzt). Durch den Arbeitsvertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Partner sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 1.2.1 Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
2610
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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